Bildungszentrum Niedernhall

INFORMATION ZUM THEMA “FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT”

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler z.B. wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen kann, besteht Entschuldigungspflicht durch die Erziehungsberechtigten.
Bitte beachten Sie: Auch für die Angebote der Ganztagesschule und der Übermittagsbetreuung gelten die u.g. Regelungen zur Entschuldigungspflicht.

Entschuldigungsregelungen

  • Am ersten Tag des Fehlens bitte bis spätestens 07:30 Uhr entweder telefonisch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, der nur für Krankmeldungen geschaltet ist, hinterlassen (Tel.: 07940 – 9829820) oder eine E-Mail an poststelle@bz-niedernhall.schule.bwl.de senden. Dabei sollte immer der Vor- und Zunamen der Schülerin bzw. des Schülers, die Klasse mit Schulart, die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sowie der Grund des Fehlens und die voraussichtliche Dauer genannt werden.
  • Spätestens am dritten Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung (Formular im Schulplaner oder als formloses Schreiben), bzw. bei längeren Erkrankungen ein ärztliches Attest der Schule vorzulegen.
  • Bei insgesamt mehr als 10 krankheitsbedingten Fehltagen, kann die Klassenlehrkraft die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
  • Bei auffallend langer Krankheitsdauer oder auffälliger Häufung von krankheitsbedingten Fehlzeiten kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen, ggf. auch amtsärztlichen Attestes für das restliche Schuljahr verlangen.

Vorzeitiges Entlassen von Schülerinnen und Schüler am Unterrichstag

  • Klassen 1-6: nur nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Klassen 7-10: nur mit ausgefülltem Entlassungsschein im Schulplaner

Befreiung vom Unterricht

Eine Befreiung vom Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen kann nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt und muss im Voraus beantragt werden:

  • Beim Fachlehrer: Befreiung von einer Unterrichtsstunde und Befreiung bei offensichtlicher Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung z.B. im Sportunterricht
  • Beim/bei der Klassenlehrer/in: Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen oder Gedenktagen, oder bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen
  • Bei der Schulleitung in allen übrigen Fällen.

 Bitte beachten Sie auch:

  • Die Schülerinnen und Schüler arbeiten den verpassten Stoff schnellstmöglich selbstverantwortlich nach.
  • Ansteckende Krankheiten sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.

Jochen Scheufler (Rektor)

Sie können diese Information hier zum Ausdrucken herunterladen (PDF-Datei)