Bildungszentrum Niedernhall

Wir Eltern sind Teil der Schule – und wir sind es gerne!

Rein rechtlich ist der Elternbeirat „die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule“, so definiert es das Schulgesetz für Baden-Württemberg im §57. Es definiert auch Aufgaben und Befugnisse. Die tatsächlichen Rahmenbedingungen unseres Handelns bestimmen wir jedoch zum großen Teil selbst.

Es liegt an uns, für die Interessen unserer Kinder und „unserer Schule“ einzutreten. Deshalb treffen wir uns zweimal im Jahr zur Elternbeiratssitzung .  Darüber hinaus bestimmen wir für Aktionen weitere Termine im kleinen Kreis. Wir gestalten Feste und Feier mit, organisieren interessante Vorträge und arbeiten mit an wichtigen Themen der Schule. Wie jeder Elternbeirat sind wir außerdem in der zweimal jährlich stattfindenden Schulkonferenz vertreten, dem gemeinsamen Gremium von Lehrer/innen, Schüler und Eltern.

Wer wissen möchte, was bei uns hier an der Schule die Aufgaben einer Elternvertreterin bzw. eines Elternvertreters sind, kann sich unseren Leitfaden ansehen oder die aktuelle Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter anschauen. Dort finden Sie außerdem Informationen des Ministeriums für Kultus und Sport, die speziell Eltern betreffen.

Für Fragen, Anregungen und Kritikpunkte sind wir jederzeit offen – Sie erreichen uns über das Sekretariat oder persönlich über IServ.

Falls sie Informationen oder Beratung zu bestimmen Themen brauchen, unter Beratungsstellen  gibt es viele hilfreiche Angebote.

Informationen zum Thema “Fernbleiben vom Unterricht” finden sie auf dieser Seite .